Bedenklich für Unternehmen und Unternehmer, die viel Geld in die Entwicklung von Facebook-Marketing-Konzepten investieren ist die offensichtliche Praxis von Facebook, missliebige Seiten und Profile z.B. bei Urheberrechtsverletzungen zu löschen. Dies geschieht offensichtlich auch bei anonymen Anzeigen und unbewiesenen Urheberrechtsverletzungen. Betroffene werden vor der Sperrung oder Löschung noch nicht einmal darüber informiert.
Laut der Kanzlei Wilde – Beuger – Solmecke verstösst Facebook damit gegen seine eigenen Nutzungsbedingungen
Nach Nr. 5 Ziffer 4 steht dem Betroffenen ein Gegendarstellungsrecht vor der Sperre zu, das ihm hier nicht eingeräumt worden ist. Darüber hinaus kommt nach Nr. 5 Mr. 5 der Benutzungsbedingungen eine Sperrung frühestens erst bei einem wiederholten Verstoß gegen Urheberrechte in Betracht.
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